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Die stationäre Aufnahme

Während der stationären Aufnahme werden Ihnen die Mitarbeiter*innen des Aufnahmebüros Fragen zu Ihrer Person stellen. Diese Daten werden in das Krankenhausinformationssystem (KIS) eingegeben. Wir halten selbstverständlich die entsprechenden Datenschutzbestimmungen ein. Wichtig ist, dass Sie als Patient*in eine gültige Krankenversicherungskarte vorlegen und wissen, welche Leistungen Sie in einem Krankenhaus in Anspruch nehmen können.

Die Aufnahmekraft legt Ihnen im Laufe der Aufnahme die Vertragsbestimmungen vor, die Sie mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Durch den unterschriebenen Behandlungsvertrag gehen Sie so eine rechtskräftige Bindung mit dem Krankenhaus ein.

Sollten Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, so erfasst das KIS-System Ihre persönlichen Daten von Ihrer Krankenversicherungskarte vollautomatisch. Von Ihrem Haus- bzw. Facharzt haben Sie als elektive*r Patient*in einen Einweisungsschein erhalten. Dieser Einweisungsschein ist die Grundlage für die spätere Abrechnung mit der Krankenkasse.

Nach Abschluss der Aufnahme und aller Formalitäten in der Patientenaufnahme melden Sie sich auf der Station. Die Pflegefachkräfte nehmen Sie dort in Empfang und zeigen Ihnen Ihr Zimmer. Im Folgenden werden dann die ersten Untersuchungen durchgeführt.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Gesetzlich oder freiwillig versichert

Wenn Sie gesetzlich oder freiwillig versichert sind, übernimmt der Kostenträger meistens die anfallenden Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Bei bestimmten medizinischen Behandlungen, z. B. kosmetischen Eingriffen, sollten Sie vorher Rücksprache zwecks
Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse halten.

Jede*r Patient*in kann die anfallenden Kosten aber auch selber tragen. Hier ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld der Behandlung mit dem Krankenhaus in Verbindung setzt und einen Kostenvoranschlag anfordert.

Jede*r gesetzlich Versicherte in Deutschland muss eine Eigenbeteiligung leisten (derzeit zehn Euro pro Tag).Dieser Betrag ist für das Krankenhaus ein durchlaufender Posten und wird direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.

Gesetzlich versichert - aber private Behandlung

Sie haben als gesetzlich versicherte*r Patient*in immer die Möglichkeit, alle Komfortleistungen des Krankenhauses in Anspruch zu nehmen. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Information vor Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes. Nach Unterschrift des notwendigen Behandlungs- sowie Wahlleistungsvertrages rechnen wir die erbrachten Privatleistungen im Nachhinein mit Ihnen ab.

So genießen Sie alle Vorteile einer privatärztlichen Behandlung.

Privat versichert

Wenn Sie privat zusatzversichert oder als reine*r Privatpatient*in zu uns ins UKM Marienhospital Steinfurt kommen, erfolgt der Aufnahmeprozess genauso wie bei gesetzlich versicherten Patient*innen. Ihre private Zusatzversicherung übernimmt in den meisten Fällen das Ein- bzw. Zweibettzimmer und die medizinische Behandlung durch die Chefärztin/den Chefarzt.

Hierzu werden mit der Patientin/dem Patienten Wahlleistungsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten u. a. Informationen zu den Komfortleistungen während Ihres stationären Aufenthaltes, für die Sie sich entschieden haben. Die stationäre Abrechnung berechnet der Krankenkasse auf Grundlage dieser Verträge die erbrachten Leistungen.